PATIENTEN INFORMATION
Liebe Patientin, lieber Patient,
wir freuen uns, dass Sie zu uns kommen werden!
Allgemeine Informationen:
Wir besitzen für unser umfangreiches Therapieangebot die Zulassung aller Krankenkassen und Berufsgenossenschaften.
Terminvereinbarungen
Behandlungstermine können Sie gerne persönlich oder telefonisch (bitte nicht per E-Mail) individuell nach Ihren Wünschen vereinbaren. Bitte beachten Sie jedoch auch Vorlaufzeiten. Wir sind stets bemüht, Sie optimal zu betreuen und wenn möglich bei nur einem Therapeuten zu terminieren. Aus verschiedenen Gründen (Krankheit, Urlaub, zeitliche Flexibilität) ist dies leider nicht immer möglich!
Wenn Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten anrufen oder wir uns gerade in einer Behandlung befinden, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
Für Ihren ersten Termin bringen Sie bitte folgendes mit:
- Ihre Heilmittelverordnung (Rezept)
- Ihren Befreiungsausweis (bei Befreiung von Zuzahlungen)
- Ihren Terminplaner
- Ein großes Handtuch
Bitte kommen Sie rechtzeitig zu ihren Behandlungen, um einen optimalen Ablauf sicherzustellen.
Ein verzögerter Behandlungsbeginn kann aufgrund unseres engen Zeitplanes nicht nachgeholt werden.
Bitte vereinbaren Sie Ihre weiterführenden Termine frühstmöglich, um eine Terminkonstanz zu gewährleisten.
Terminabsagen
Da unsere Patienten feste Behandlungstermine erhalten, sind die Wartezeiten auf ein Minimum reduziert. Wir bitten Sie deshalb darum, dass eine Absage nur in dringenden Fällen, spätestens jedoch 24 Stunden vor Ihrem Behandlungstermin erfolgen sollte (bei einem Termin am Montag bitten wir um eine Benachrichtigung am Freitag). Die freiwerdenden Termine können dann an Akutpatienten vergeben werden.
Erfolgt die Abmeldung nicht mindestens 24 Stunden vorher, müssen wir Ihnen leider die ausgefallene Behandlung in Rechnung stellen. Eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse ist aus gesetzlichen Gründen hierfür nicht möglich.
Kostenerstattung der Osteopathie:
Die Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen ist unterschiedlich geregelt:
- Immer mehr gesetzliche Krankenkassen erstatten anteilig die Kosten für Osteopathie. Voraussetzung dafür ist, dass die Behandlung durch einen Osteopathen mit anerkannter Ausbildung und abschließender Prüfung erfolgt. Als Mitglied des Verbandes der Osteopathen (VOD) erfüllen wir die geforderten hohen Qualitätsstandards. Bitte beachten Sie, dass manche Kassen eine ärztliche Bescheinigung von Ihrem Arzt fordern. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
- Private Krankenversicherungen erstatten häufig Heilpraktiker-Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). In letzter Zeit wird kulanterweise die Osteopathie von manchen Privatkassen teilweise übernommen. Dies hängt von Ihrem Tarif und von Ihrer Kasse ab. Informieren Sie sich bitte bei Ihrem Versicherer.
- Haben Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese im Rahmen des vereinbarten Tarifs die Kosten.
Unter folgendem Link finden Sie eine aktuelle Auflistung von gesetzlichen Krankenkassen, die osteopathische Behandlungen bezuschussen: http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Gesetzliche Krankenkasse:
Bitte achten Sie darauf, dass zwischen dem Ausstellungsdatum des Rezeptes und der ersten Behandlung nicht mehr als 14 Tage liegen dürfen.
Zusatzleistungen
Wenn Sie den Wunsch haben Ihr Rezept durch zusätzliche Leistungen (Heilpraktikerleistungen, Fango, Heiße Rolle, Rotlicht) zu ergänzen, sprechen Sie uns an.
Gerne beraten wir Sie über sinnvolle Ergänzungen um Ihr Therapieziel optimal zu erreichen.
Private Krankenversicherung/Beihilfe:
Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet Ihren jeweiligen Tarif zu kennen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Leistungen Ihrer Krankenkasse. Unsere therapeutischen Behandlungen erfolgen nach den aktuellen Honorarsätzen. Diese sind zu begleichen, unabhängig davon, ob eine Versicherung diese ganz, teilweise oder nicht erstattet.